Liebe PatientInnen,
immer wieder werden wir mit der Bitte um Rückdatierung von Krankenständen kontaktiert.
Eine rückdatierte Krankmeldung kann nach ärztlichem Ermessen ausgestellte werden.
Die Entscheidung über Bewilligung/Ablehnung selbiger unterliegt jedoch dem jeweiligen Soz.Vers.-Träger! (siehe unten)
Bestehen Unklarheiten bezüglich
– Rückdatierung von Krankenständen (> 1 Tag),
– Auslandskrankenständen,
– e-card Freischaltungen ?
… eine Kontaktaufnahme
mit dem medizinischen Dienst (Soz.-Versicherung)
ist notwendig! -> siehe