Rückdatierte Krankenstände / e-card Freischaltung

Liebe PatientInnen,

immer wieder werden wir mit der Bitte um Rückdatierung von Krankenständen kontaktiert.

Eine rückdatierte Krankmeldung kann nach ärztlichem Ermessen ausgestellte werden.

Die Entscheidung über Bewilligung/Ablehnung selbiger unterliegt jedoch dem jeweiligen Soz.Vers.-Träger! (siehe unten)

 

Bestehen Unklarheiten bezüglich

– Rückdatierung von Krankenständen (> 1 Tag),

– Auslandskrankenständen,

– e-card Freischaltungen ?

… eine Kontaktaufnahme

mit dem medizinischen Dienst (Soz.-Versicherung)

ist notwendig! -> siehe